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Begriffe, Krankheiten, Einrichtungen u.v.m., verknüpft mit dem zuständigen Bereich.
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Im Menüpunkt "Übersicht" sind Einrichtungen unter verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert: Kliniken, Abteilungen, Institute, Zentrale Einrichtungen und ähnliches.
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Zuzahlung
Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich an den Kosten ihres stationären Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Das Universitätsklinikum ist gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung von derzeit 10 Euro pro Tag zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem anderen Krankenhaus stationär behandelt worden sein, werden wir diese Tage selbstverständlich verrechnen. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.






