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Ausländische Patientinnen und Patienten

Sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenversicherung versichert, benötigen Sie zur Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung und zur Krankenhausbehandlung einen gültigen Anspruchsnachweis Ihrer ausländischen Krankenversicherung (z.B. bei Durchführung einer Notfallbehandlung - EHIC, Ersatzzbescheinigung, E111 usw., bei Einreise zur Durchführung einer speziellen Behandlung - E112 usw.). Auch Patientinnen und Patienten, deren Behandlungskosten nicht im Rahmen des EG-Rechts oder eines zwischenstaatlichen Abkommens mit Ihrer ausländischen Krankenversicherung abgerechnet werden können, bieten wir die Möglichkeit, sich in unserem Klinikum behandeln zu lassen. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit unserer Abteilung IMS (Office for International Medical Services and International Business Development) unter der Tel.-Nr.: +49 7 61 / 2 70 - 19 30 auf.

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